Art. 59.1 GG: Der Bundespräsident vertritt den Bund völkerrechtlich. Er schließt im Namen des Bundes die Verträge mit auswärtigen Staaten. Er beglaubigt und empfängt die Gesandten.
In München gibts keinen Bundespräsidenten. Hier ist es ein Live-Club für Gitarrenmukke, benannt nach einem uralten Fanzine für Gitarrenmukke, das rein gar nichts mit dem Grundgesetz zu tun hatte.